Wir können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben.
Cicely Saunders
Pallicare Kreis Calw gGmbH
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Kreis Calw
Als Pflegefachkräfte und Fachärzte mit palliativmedizinischer Weiterbildung sehen wir es als unsere Aufgabe an, unheilbar kranke Menschen am Ende Ihres Weges zu begleiten. Und zwar auf eine achtsame und einfühlsame Art, die der persönlichen Situation unserer Patienten gerecht wird. Wir nehmen Sie als Menschen wahr und stellen Ihr Wohlergehen in den Mittelpunkt unserer Arbeit.
Durch unsere Leistungen schaffen wir Lebensqualität. Unter der Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Ihrer Bedürfnisse sorgen wir dafür, dass Sie die letzte Phase Ihres Lebens in Würde verbringen. In der Ihnen vertrauten Umgebung sind wir für Sie da, wenn Sie Schmerzen und Ängste plagen, wenn Sie und Ihre Angehörigen eine Beratung wünschen oder indem wir Ihnen mit naturheilkundlichen Anwendungen Linderung verschaffen.
Für eine umfassende Versorgung bis zur letzten Sekunde arbeiten wir eng mit Ihren behandelnden Ärzten, dem ambulanten Pflegedienst, Sanitätshäusern und weiteren Unterstützern zusammen. Gerne sind wir auch für Ihre Angehörige ein kompetenter Ansprechpartner, mit dem diese ihre Sorgen und Nöte teilen.
Was ist SAPV?
SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIV VERSORGUNG
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung steht Menschen bei einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung zur Verfügung, bei der keine heilende Therapie mehr möglich oder erwünscht ist (§37b SGB V).
Demzufolge ist es Ziel, eine ambulante Versorgung unheilbar kranker Menschen in der letzten Phase ihres Lebens zu sichern, ihre Lebensqualität unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern bzw. zu erhalten und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz zu ermöglichen.
Wer übernimmt die Kosten?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten in voller Höhe durch Ihre zuständige Krankenkasse übernommen, hierzu ist eine Verordnung notwendig. Die Verordnung für die SAPV kann durch Ihren Hausarzt, Ihren Facharzt oder einen Krankenhausarzt ausgestellt werden.